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13.01.2010, 09:10 Uhr
ao
(Operator)
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Es kommt natürlich immer drauf an, was für ein System da beschrieben wird. Für "normale" Anwendungsprogramme (Word, Gimp, Winamp, Firefox, ...) siehts meiner Meinung nach so aus:
Zugang zu einer SQL-Datenbank: Dass ein Programm irgendwo Daten abspeichern und zurückholen muss, ist klar. Soweit ist die Anforderung nichtfunktional. Wenn ausdrücklich eine SQL-DB gefordert ist, würde ich sagen, das ist funktional.
Rechteverwaltung ist insoweit funktional, als aufgelistet werden muss, welche Aufgaben die Indianer ausführen dürfen und welche den Häuptlingen vorbehalten sind. Die Infrastruktur dazu fällt unter "nichtfunktional".
Konfiguration: Die Auflistung der möglichen Einstellungen ist natürlich funktional.
Onlineprüfung: Wozu dient die? Zum Fragen nach Updates? Zum Abrufen einer online verwalteten Lizenz? Die Prüfung selber ist wohl nichtfunktional, aber der Zweck, dem sie dient, kann funktional sein.
Den Rest würde ich als nichtfunktional einstufen |