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Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
13.01.2010, 00:01 Uhr
~Martin2010
Gast


Hallo,

ich bin mir bei folgenden Punkten nicht sicher, ob es sich um
funktionale Anforderungen oder nichtfunktionale Anforderungen handelt.

[Robertson und Robertson 1999] definiert:
Funktionale Anforderungen betreffen immer eine Systemfunktionalität,
also eine Aktion, die das System anbietet oder ausführt.

Anforderungen an die Qualität der Systemfunktionalität zählen
dagegen zu den nicht-funktionalen Anforderungen.
Darunter fallen Usability-Anforderungen, technische Anforderungen, Qualitätsanforderungen,
Anforderungen an sonstige Lieferbestandteile und durchzuführende Tätigkeiten
sowie rechtlich-vertragliche Anforderungen.



funktionale oder nichtfunktionale?

* Datenübertrag
SQL-Routine zur Datenbank
(könnte eine techn. Anforderung sein also nichtfunktional A.)

* Fehlerfallmassnahmen
z.b. bei Stromausfall

* Rechte
Chef vs Normaler Mitarbeiter

* Konfigurationsmöglichkeiten
Sicht bzw. Funktionalität einschränkbar

* Energieverwaltung
Prüfung der Hintergrundbeleuchtung des Monitors

* Massnahmen zur Datensicherheit
(nach Volere ist Sicherheit eine n.-f. Anforderung)

* Zeitsynchronisierung

* Onlineprüfung der Station auf der die Anwendung läuft



Danke fürs Helfen
 
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001
13.01.2010, 08:01 Uhr
ao

(Operator)


Ich verschieb das hier mal nach "Allgemeines".

Auch wenn du gerade daran herumrätselst, gehörts nicht in die Rätselecke

 
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002
13.01.2010, 09:10 Uhr
ao

(Operator)


Es kommt natürlich immer drauf an, was für ein System da beschrieben wird. Für "normale" Anwendungsprogramme (Word, Gimp, Winamp, Firefox, ...) siehts meiner Meinung nach so aus:

Zugang zu einer SQL-Datenbank: Dass ein Programm irgendwo Daten abspeichern und zurückholen muss, ist klar. Soweit ist die Anforderung nichtfunktional. Wenn ausdrücklich eine SQL-DB gefordert ist, würde ich sagen, das ist funktional.

Rechteverwaltung ist insoweit funktional, als aufgelistet werden muss, welche Aufgaben die Indianer ausführen dürfen und welche den Häuptlingen vorbehalten sind. Die Infrastruktur dazu fällt unter "nichtfunktional".

Konfiguration: Die Auflistung der möglichen Einstellungen ist natürlich funktional.

Onlineprüfung: Wozu dient die? Zum Fragen nach Updates? Zum Abrufen einer online verwalteten Lizenz? Die Prüfung selber ist wohl nichtfunktional, aber der Zweck, dem sie dient, kann funktional sein.

Den Rest würde ich als nichtfunktional einstufen
 
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003
13.01.2010, 20:09 Uhr
~Martin2010
Gast


* Zugang zu einer SQL-Datenbank
Es wurde ein WebService-Client aufgeschrieben und ins programm integriert.
Der WebService-Server (extern) erledigt die SQL-Datenbank-Einträge.

* Rechteverwaltung
Den -indianern sind bestimmte Funktionen/Dienste vorenthalten
Rechte - könnte auch mit der Qualität der allgemeinen Funktionalität zusammenhängen
und darum nichtfunktional sein

* Onlineprüfung
die "schaut" ob der WebService-Server erreichtbar ist.
 
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004
14.01.2010, 08:50 Uhr
ao

(Operator)


OK.

Dann gibts die funktionale Anforderung vom Auftraggeber an das System, dass auf eine SQL-Datenbank zugegriffen werden muss, weil der Auftraggeber alle seine Daten in SQL-Datenbanken speichern will.

Daraus ergibt sich die funktionale Anforderung vom System an die Umgebung, dass ein SQL-Server erreichbar sein muss, weil die erste Anforderung sonst nicht erfüllt werden kann.

Die anderen Anforderungen (SQL-Client im System, Online-Abfrage) sind "technische Anforderungen" und damit nichtfunktional.

Zur Rechteverwaltung: Es gibt keinen technischen, Usability- oder Sonstwas-Grund, weshalb eine Software von Natur aus ein Rechtesystem haben muss. "Ich will ein rollenbasiertes Rechtesystem" ist eine klare funktionale Anforderung des Auftraggebers an das System. Dass sich hieraus eine ganze Reihe technischer Anforderungen ergibt, die alle nichtfunktional sind, liegt auf der Hand.

Auch die Aufstellung der Benutzerrollen und welche Rechte zu welcher Rolle gehören sollen, ist funktional.
 
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