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Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
07.03.2014, 11:23 Uhr
~global
Gast


Hallo,

ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen bzgl. "Softwarerecht".

Ich habe über einen längeren Zeitraum in meiner Freizeit eine Software entwickelt welche jetzt in unserer Firma zum Einsatz kommen soll.
Dafür bekomme ich auch einen "mehr oder wehniger" angemessenen Betrag (immerhin ...).
Diese Software war keine Auftragsarbeit, also es gibt weder einen mündlichen noch schriftlichen Auftrag, sowie sind der Umfang und die Funktionen der Programme nirgends beschrieben.
Jetzt legte mir mein Chef ein Schreiben vor welches ich unterzeichnen soll. In dem steht der Satz "Die Programme gehen in das Eigentum der Firma XYZ über".
Meiner Meinung nach ist mir das zu allgemein geschrieben, aber was sagen Juristen dazu? Trete ich da am Ende die Rechte an unsere Firma ab?

Hat da jemand von Euch Erfahrung?
Welchen Wortlaut müsste eine Vereinbahrung enthalten damit alle Rechte bei mir bleiben, und die Firma nur die Fertigen Programme kauft?

Gruß
 
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001
08.03.2014, 07:41 Uhr
Hans
Library Walker
(Operator)


Hi,
ich bin zwar kein Jurist, aber für mich hört sich dass so an, als ob Du damit die Eigentumsrechte komplett abgibst. Hast Du schon mal bei Heise nachgeguckt, ob dort was dazu steht? - Es gibt da auch noch die Kolumne Heise-Resale, die aber nur begrenzt öffentlich zugänglich ist. Oder guck mal bei Heise-Developer, da könnte auch was in der Richtung zu finden sein, weil da ja auch freie Entwickler schreiben.
Ansonsten musst Du im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren, der mit der Materie vertraut, und über die aktuelle Rechtssprechung im Bilde ist.

Hans
--
Man muss nicht alles wissen, aber man sollte wissen, wo es steht. Zum Beispiel hier: Nachdenkseiten oder Infoportal Globalisierung.
 
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002
17.03.2014, 00:31 Uhr
ao

(Operator)


Wenn du wissen willst, was Juristen dazu sagen, dann musst du einen fragen

Mir wäre so ein Satz auch zu lapidar. Aus deiner Schilderung ist aber nicht erkennbar, was genau übertragen werden soll. Normalerweise, wenn jemand eine Software "kauft", kauft er ja in Wahrheit gar nicht die Software, sondern nur eine Nutzungslizenz. Ist das hier der Fall? Oder verkaufst du auch den Sourcecode und die Lizenz zur Weiterentwicklung? Oder gar zum Vertrieb?

Dieser Post wurde am 17.03.2014 um 00:31 Uhr von ao editiert.
 
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003
26.03.2014, 21:28 Uhr
~global
Gast


Danke für die Antworten.

Ich habe diesbezüglich mal mit einem Juristen gesprochen, in solchen Fällen gibt es zwei Möglichenkeiten: einmal das einfache Nutzungsrecht und dann das ausschliessliche Nutzungsrecht.
Das einfache besagt das die Firma die Programme Kauft und diese nutzen darf, aber sonst keine Rechte an der Software hat (also wie bei jedem MsOffice oder so).
Beim ausschliesslichen dagen bekommt die Firma alle Rechte, also kann die Software auch weiter vermarkten/entwickeln (also dann wenn die Software zB. explizit für die Firma entwickelt wurde).
Das Urheberecht bleibt in beiden Fällen aber beim Ersteller der Programme.
Das blöde ist wenn wirklich nichts vereinbart wird ist das dann tatsächlich eine Frage der Auslegung des Juristen an den man gerät, die machen das an der Höhe der Bezahlung fest, je höher der bezahlte Betrag desto warscheinlicher ist das ausschliessliche Nutzungsrecht

Gruß!
 
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